Praxis für Psychotherapie und Kinesiologie in Luzern

Renate Fietz

lic. phil. I, Psychotherapeutin SBAP / VPZ, Kinesiologin KineSuisse, EMDR-Therapeutin

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über mich und meine Praxis, meine Angebote im Bereich der Psychotherapie und Kinesiologie.

Berufsdefinitionen

PsychotherapeutIn / PsychologIn / PsychiaterIn / EMDR-TherapeutIn / KinesiologIn

PsychotherapeutIn

Die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin/Psychotherapeut ist ein geschützter Titel. Nur wer eine kantonale Praxisbewilligung hat, ausgestellt vom zuständigen Gesundheitsdepartement, darf sich PsychotherapeutIn nennen. Diese gesetzliche Regelung hilft mit, eine hohe Qualität in der psychotherapeutischen Versorgung zu sichern.

PsychotherapeutInnen haben in der Regel ein Hochschulstudium in Psychologie oder einer anderen Humanwissenschaft abgeschlossen. Danach haben sie eine mindestens 5-jährige psychotherapeutische Zusatzausbildung an einem speziellen Institut durchlaufen. Diese Ausbildung umfasst die theoretische und die praktische Vertiefung der jeweiligen psychotherapeutischen Methode, die eigene Psychotherapie sowie Supervisionen (Kontrolle der eigenen Arbeit) von jeweils vielen hundert Stunden. Mit dieser Ausbildung können Psychotherapeuten die Praxisbewilligung beim zuständigen Gesundheitsdepartement beantragen.

PsychotherapeutIn SBAP

PsychotherapeutInnen mit einer Praxisbewilligung, die dem Schweizerischen Berufsverband für Angewandte Psychologie angehören.

PsychotherapeutIn VPZ

PsychotherapeutInnen mit Praxisbewilligung, die ordentliche Mitglieder des Verbandes der PsychotherapeutInnen der Zentralschweiz sind.

PsychotherapeutIn SPV

PsychotherpeutInnen mit einer Praxisbewilligung, die dem Schweizerischen Psychotherpeutenverband angehören.

PsychotherapeutIn FSP

PsychotherpeutInnen mit einer Praxisbewilligung, die der Föderation der Schweizer PsychologInnen angehören.

  • In den Kantonen ohne Praxisbewilligung ist eine der obigen Verbandszugehörigkeiten Garant für eine seriöse Ausbildung.

PsychologIn

Die alleinige Berufsbezeichnung Psychologe ist in der Schweiz noch nicht geschützt. Es gibt jedoch folgende geschützte Titelbezeichnungen für diesen Beruf:

PsychologIn lic. phil. oder Dr. phil.

Universitätsabschluss in Psychologie mit Lizentiat oder Doktorat.

Dipl. PsychologIn IAP

Ausbildung am Institut für Angewandte Psychologie in Zürich.

PsychologIn FSP

Mitglied der Föderation Schweizer PsychologInnen (nicht dasselbe wie Psychotherapeut FSP).

PsychiaterIn

PsychiaterInnen sind Mediziner, die in einer psychiatrischen Klinik gearbeitet haben und dort mit schweren psychischen Störungen umzugehen lernen. Das erlaubt ihnen, den Spezialtitel Psychiater/Psychotherapeut FMH zu führen. Sie haben die Kompetenz, Zeugnisse auszustellen, in eine Klinik einzuweisen und Medikamente zu verordnen.

EMDR-TherapeutIn (Eye Movement Desensitisation and Reprocessing)

PsychotherapeutInnen, die mit traumatisierten Menschen arbeiten.

KinesiologIn KineSuisse

Vom EMR (Erfahrungsmedizinisches Register, wo ich eingetragen bin) und der Krankenkasse anerkannte KinesiologInnen, die dem Berufsverband für Kinesiologie angehören.

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Mit freundlichen Grüssen,
Renate Fietz