Praxis für Psychotherapie und Kinesiologie in Luzern

Renate Fietz

Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin SBAP / MSc, Kinesiologin KineSuisse, EMDR-Therapeutin

Weitere Informationen

Schweigepflicht und Berufsgeheimnis

Die Psychotherapeuten unterstehen der Schweigepflicht für alles, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wird. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Regeln der Kantone über die Auskunftspflicht der TherapeutInnen gegenüber einer Behörde.

Informationen dürfen nur im Einverständnis mit den KlientInnen weitergegeben werden, ausser wenn höchstwahrscheinlich gravierender Schaden für Sie oder für Dritte droht. Gegenüber Ärzten und anderen, klar vom Klienten bezeichneten Personen, können die KlientInnen ihre PsychotherapeutInnen von der Schweigepflicht entbinden.

Kosten

Ein Erstgespräch, eine Einzelberatung, eine Einzeltherapie oder ein Familiengespräch dauert 50-60 Minuten und wird gemäss Tarifierung der ASPV und der FSP verrechnet.

Die erste Sitzung dauert gewöhnlich ca. 75 Minuten und wird Ihnen proportional zum vereinbarten Stundenhonorar verrechnet.

Absenzen

Abgemachte Sitzungen, auch Erstsitzungen, die nicht besucht werden, können zum vollen Tarif verrechnet werden.

Krankenkassenbeiträge

Ich bin von den Krankenkassen als Psychotherapeutin anerkannt, abgerechnet kann über die Grund- oder Zusatzversicherung werden (Grundversicherung ZSR 502103).
Als Kinesiologin bin ich bei allen Krankenkassen anerkannt ausser ASCA und Visana (sana24, vivacare), weil diese nicht dem EMR (Erfahrungsmedizinischen RegisterExterner Link) angeschlossen sind. Die freiwilligen Leistungen der verschiedenen Kassen (Zusatzversicherungen) variieren sehr. Es empfiehlt sich deshalb, sich rechtzeitig bei der Kasse über mögliche finanzielle Beiträge zu erkundigen.

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Mit freundlichen Grüssen,
Renate Fietz